L O A D I N G

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Mietbedingungen

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle von Salzkammergut Smile durchgeführten Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung eines Gerätes zur Herstellung von Fotos durch Mieter und dessen Endanwender.

1.2. Die AGBs gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner sie bestätigend per per Unterzeichnung des Mietvertrages zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots von Salzkammergut Smile bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Salzkammergut Smile erkennt diese schriftlich an.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4. Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Annahme des Angebots von Salzkammergut Smile oder durch die Unterzeichnung des Mietvertrages vom Vertragspartner zustande (Angebot sowie Annahme auch per E-Mail). Die Anfrage des Mieters ist freibleibend und unverbindlich. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist nur dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung insbesondere Leistungsminderung verbunden ist.

1.5 „Fotos“ oder “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Vermieter und dessen Systeme hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder,
Bilder in digitalisierter Form oder sonstigen Speichermedien, usw.). Der Mieter erkennt an, dass es sich bei dem vom Vermieter gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 3 und § 71des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) handelt.

 

2. Urheberrecht, Nutzungsrecht und Bildrechte:

2.1 Die Endanwender der Fotobox räumt Salzkammergut Smile ausdrücklich das Nutzungsrecht (Verwertungsrecht) an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen sowie Druckmaterialien ein. Es wird jedoch kein Foto verwenden, von deren Veröffentlichung man annimmt, dass sie sich für die Person/ Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten. Falls ein Foto von Ihnen verwendet wurde und Sie das nicht möchten, wird dieses umgehend gelöscht.

2.2 Der Vermieter haftet in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer des Events mit den Fotos von anderen Teilnehmern eventuell betreiben könnte.

2.3 Nacktbilder oder Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art sind strengstens verboten.

2.4 Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermietern. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet ist.

2.5 Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Bilder im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Mieter selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. 

2.6 Die Nutzungsbewilligung der Fotos gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

2.7 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen.

2.8 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von zwei Jahren archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

 

3. Kennzeichnung:

3.1 Salzkammergut Smile ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. 

3.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) Salzkammergut Smile Fotobox. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG.

3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und Salzkammergut Smile als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

4. Verlust und Beschädigung:

4.1 Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens Salzkammergut Smile (technische Fehlfunktion o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

4.2 Bei Eintreffen der Fotobox-Anlage hat der Kunde die Anlage auf mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Diese sind uns sofort oder per Telefon zu melden.

4.3 Während der Nutzungsdauer ist die Anlage sorgsam zu behandeln.

4.4 Für Schäden welche während des Einsatzes durch den Kunden oder andere Benutzer auftreten, haftet der Kunde. 

4.5 Wird der Mietgegenstand oder/und das zur Verfügung gestellte Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, wird zusätzlich zur Mietgebühr ein Selbstbehalt berechnet.

Die Technik der Fotobox ist durch eine Versicherung gedeckt. Im Falle einer Beschädigung der Fotobox oder der integrierten Technik, ist zusätzlich zur Mietgebühr ein Selbstbehalt in der Höhe von 5% (Mindestens 75€) der Schadenssumme berechnet.

4.6 Falls während der Mietdauer einzelne Gegenstände der zur Verfügung gestellten Accessoires entwendet oder beschädigt werden, wird zusätzlich zur Mietgebühr ein Betrag von 10€ – 25€ (variiert je Gegenstand) verrechnet.

 

5. Kündigung / Rücktritt:

5.1 Der Mieter hat grundsätzlich das Recht, gemäß § 11 Abs. 1 FAGG, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf dieser Frist, sind Stornogebühren gemäß den nachstehenden Bestimmungen zu entrichten:

• Rücktritt bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 20% des vereinbarten Entgelts

• Rücktritt bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 60% des vereinbarten Entgelts

• Rücktritt zwischen 13 Tagen und dem Beginn der Mietperiode: 85% des vereinbarten Entgelts

5.2 Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung, können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen.

Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems.

Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten der Fotobox, versuchen wir defekte Teile schnellstmöglich zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir Ihnen eine unserer anderen Fotoboxen zur Verfügung. Ist dies auch nicht möglich, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin und bei Systemausfall während der Vermietung. In diesem Fall wird selbstverständlich keine Mietgebühr verrechnet.

5.3 Reklamationen und Beanstandungen werden schriftlich per E-Mail unter info@fotobox-salzkammergut.at entgegengenommen.

5.4 Salzkammergut Smile ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet.

 

6. Leistung und Gewährleistung:

6.1 Salzkammergut Smile wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Der Vermieter kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Salzkammergut Smile hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

6.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Mieters zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).

6.3 Der Mieter erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist in Einzelfällen gegen eine zusätzliche Gebühr möglich.

 

7. Werklohn / Honorar:

7.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht Salzkammergut Smile ein Honorar nach den jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.

7.2 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Mieter gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

 

8. Zahlung:

8.1 Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei innerhalb der angegebenen Frist zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.

8.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Salzkammergut Smile berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

8.3 Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Fotograf unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent des ausständigen Betrages zu verrechnen.

8.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.

 

9. Nebenpflichten:

9.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält Salzkammergut Smile diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.

 

10. Datenschutz:

10.1 Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

10.2 Der Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

10.3 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

11. Gerichtsstand

11.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

11.2 Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

11.3 Für alle gegen einen Vertragspartner von Salzkammergut Smile, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

12. Schlussbestimmungen:

12.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.

12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.

12.3 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen ABG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Email ist ausreichend).

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

12.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich Salzkammergut Smile von jeglicher Haftung Dritter frei zu stellen und schadlos zu halten. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch alle erforderlichen Schritte zur Verteidigung gegen über allen Forderungen, Klagen oder Prozessen, Strafen, Bußgeldern, Kosten und Auslagen (vor allem Anwaltskosten) zu übernehmen, wenn durch Dritte gegen Salzkammergut Smile im Falle angeblicher Verletzungen des Vertragspartners durch missbräuchliche Verwendung der Aufnahmen sowie Gesetzesverstöße in Zusammenhang mit Urheberrechten angegriffen wird.

12.6 Salzkammergut Smile haftet in keiner Form für Missbrauch der durch Teilnehmer der Veranstaltung mit Fotos anderer Teilnehmer eventuell begannen werden.

12.7 Salzkammergut Smile übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Aufnahmen, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

Stand: 27.03.2024